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   VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 ZB 17.1892   

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VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 ZB 17.1892 (https://dejure.org/2018,16596)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2018 - 20 ZB 17.1892 (https://dejure.org/2018,16596)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 20 ZB 17.1892 (https://dejure.org/2018,16596)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Bestimmtheitsgebot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassungsantrag (abgelehnt); Gleichheitssatz; Berufsausübungsfreiheit; Bestimmtheitsgebot; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Grundgesetz ; Untersagung; Verfassungswidrigkeit; Zulassung der Berufung; Privilegierung

  • rechtsportal.de

    Verwendung des Begriffs "Beschreibung der beruflichen Ausbildung" gemäß Art. 18 GDVG; Verwendung des Begriffs "in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs unfähig oder ungeeignet" gemäß Art. 18 GDVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 ZB 17.1892
    "Etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 2.10.1961 - 8 B 78.61 - BVerfGE 13, 90/91; Beschluss v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825).

    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und in diesem Zusammenhang eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (BVerfG, B.v. 7.11.1994 - 2 BvR 2079/93 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 9.3.1993 - 3 B 105/92 - NJW 1993, 2825).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 ZB 17.1892
    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil ausführlich zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Mitarbeiter, das Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist (vgl. Di Fabio in Maunz/Dürig, GG, 81. Ergänzungslieferung September 2017, Art. 2 Rn. 173 ff.; BVerfG, U.v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 und andere - BVerfGE 65, 1, 41 f.) ausgeführt und unter Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 festgestellt, dass der Eingriff darin durch Art. 18 GDVG gerechtfertigt ist.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 ZB 17.1892
    Denn das Bestimmtheitsgebot verlangt gerade nicht, dass, wie in der Antragsbegründung ausgeführt wird, "die Gesetzesziele nachvollzogen werden können", sondern dass die gesetzliche Norm hinreichend bestimmt und inhaltlich präzise ist, damit die Adressaten sich nach deren Anforderungen richten können und eine gerichtliche Kontrolle möglich ist (Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl. 2018, Art. 20, Rn. 126 m.w.N.; BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvF 3/92 - NJW 2004, 2213).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 ZB 17.1892
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten infrage gestellt wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 ZB 17.1892
    Schlüssige Gegenargumente liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Anhaltspunkte aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis nicht richtig ist (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2001/10 - NVwZ 2011, 546).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 ZB 17.1892
    Der Orientierungspunkt dieser Erfordernisse ist die Begründung der angefochtenen Entscheidung, mit der sich die Begründung des Zulassungsantrags substantiiert auseinandersetzen muss (BVerfG, B.v. 2.3.2006 - 2 BvR 767/02 - NVwZ 2006, 683).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 ZB 17.1892
    "Etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 2.10.1961 - 8 B 78.61 - BVerfGE 13, 90/91; Beschluss v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825).
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 ZB 17.1892
    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und in diesem Zusammenhang eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (BVerfG, B.v. 7.11.1994 - 2 BvR 2079/93 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 9.3.1993 - 3 B 105/92 - NJW 1993, 2825).
  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 20 ZB 11.1146

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 ZB 17.1892
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten infrage gestellt wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 ZB 17.1974

    Zulassung der Berufung

    Die Begründung deckt sich wörtlich mit der im Verfahren 20 ZB 17.1892, in dem die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 29. Mai 2017, mit dem die Klage der Klägerin gegen den genannten Bescheid vom 15. März 2016 abgewiesen wurde, beantragt wurde.

    Daher wird zur Vermeidung von Wiederholungen zur Begründung der vorliegenden Antragsablehnung auf die Begründung des Beschlusses vom heutigen Tage im Verfahren 20 ZB 17.1892 verwiesen.

  • VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 CS 17.1797

    Erfolglose Beschwerde: Formelle Anforderungen an die Anordnung des

    Daher wird zur Vermeidung von Wiederholungen insoweit auf die Begründung des am heutigen Tage ergangenen Beschlusses im Zulassungsverfahren (20 ZB 17.1892) Bezug genommen.
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